Liebe Eltern,
im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundschule Zeppelinheim wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein gutes neues Jahr mit einer hoffentlich bald auch besseren Perspektive in Bezug auf die Pandemieentwicklung! Leider wird es wegen der nicht ausreichend abgeschwächten Corona-Pandemie weiterhin bundesweite Beschränkungen und Schließungen geben. Auch die Schulen sind wieder davon betroffen. Für die Grundschulen heißt das:
Ab Montag, dem 11.01.2021, wird die Präsenzpflicht für die Schüler*innen aufgehoben. Es sollen nur Kinder in die Schule kommen, für die es keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten gibt.
Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte. Jedes Kind erhält Wochenpläne mit den zu bearbeitenden Aufgaben. Wir werden Ihre Kinder im Distanzunterricht unterstützen. Geplant ist -wie im letzten Lockdown im Frühjahr- durch Erklär- und Lernvideos die Aufgaben zu begleiten. Selbstverständlich werden wir die Wochenpläne aller Kinder einsammeln und kontrollieren, um einen Überblick über die Lernentwicklung Ihrer Kinder zu erhalten.
Die Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, besuchen die Schule entsprechend Ihres Stundenplans und werden hier bei der Bearbeitung der Wochenaufgaben betreut.
Den genauen Ablauf in der Klasse Ihres Kindes (Verteilung/Abholung der Lernmaterialien, Rückmeldung zu den bearbeiteten Aufgaben) werden Sie von Ihrer Klassenlehrerin erfahren.
Laut Kultusministerium können die Schulbetreuungskinder, an den Tagen, an denen sie die Schule besuchen, am Nachmittag die Schulbetreuung besuchen. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte Mitteilung.
Bitte teilen Sie uns unter folgender „neuer“ E-Mail-Adresse (bis Freitag, 10:00 Uhr) mit, falls Ihr Kind unbedingt auf den Schulbesuch angewiesen sein sollte und an welchen Tagen. Wenn Sie sich nicht bis morgen um 10:00 Uhr per Mail oder telefonisch gemeldet haben, gehen wir davon aus, dass Ihr Kind in der kommenden Woche zuhause in der Distanzbeschulung bleibt.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Abfrage betrifft zunächst nur die erste Woche vom 11. - 15. Januar 2021. Für die Zeit danach werden wir Sie rechtzeitig anschreiben.
Herzliche Grüße
Alexandra Lohse
(SL Grundschule Zeppelinheim)
FAQ – Fragen und Antworten
Grundlegende Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse bieten Klassenlehrkräfte und Schulleitungen der Grundschulen.
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung zum Übergang in die weiterführende Schule?
Informationen dazu bietet dieses Dokument
Liebe Eltern,
gestern Nachmittag hat der Krisenstab des Kreises Offenbach in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt die Stufe Zwei (den „Eingeschränkten Regelbetrieb“ an Schulen) im Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums ab Donnerstag, den 29.10.2020 ausgerufen. Dieser Hygieneplan ist Ihnen letzte Woche über die Ranzenpost zugegangen.
Von diesem Schritt erhofft man sich, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten zu können. An der Grundschule Zeppelinheim haben wir bereits die meisten Kriterien für einen Schulbetrieb in der Stufe 2 umgesetzt.
Für Sie ändert sich dadurch nichts an den Unterrichtszeiten Ihrer Kinder! Es gelten die Zeiten des bekannten Stundenplanes. Alle Fächer werden nun durch die jeweilige Klassenlehrerin unterrichtet, so dass so wenig unterschiedliche Kontakte wie möglich zustande kommen. Lediglich in der 3. Klasse wird die Klassenlehrerin durch eine weitere Kraft unterstützt werden, damit der Unterricht in vollem Umfang gewährleistet werden kann.
Der Herkunftssprachliche Unterricht Türkisch wird ab nächste Woche nicht mehr stattfinden können. Der Sportunterricht wird, wenn es wetterbedingt möglich ist, draußen stattfinden. Bei schlechtem Wetter wird er gegebenenfalls an einen anderen Tag verschoben.
Die Lehrer werden auch weiterhin über die gesamte Unterrichtszeit mit Mund-Nasenschutz unterrichten. Für Ihre Kinder ändert sich an der Maskenpflicht nichts. Während des Unterrichtes dürfen Ihre Kinder die Maske weiterhin am Platz absetzen.
Bitte beachten Sie weiterhin dringend die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Lohse
(SL Grundschule Zeppelinheim)
Liebe Eltern,
wir Schulleitungen haben den Auftrag Sie über eine Neuregelung in der ab dem 01.11.2020 geltenden Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus zu informieren.
Für eine positiv getestete Person gilt (§3a):
- Die positiv getestete Person hat sich sofort in häusliche Isolierung zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Vornahme des zugrunde liegenden Testes ständig abzusondern. Dies gilt auch für alle anderen Gemeinschafts-einrichtungen. Die positiv getestete Person hat auch das Gesundheitsamt zu informieren. Es ist nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand angehören.
- Für alle anderen Personen, die mit im Hausstand leben, gelten die gleichen Verpflichtungen! Nur für dringende Erledigungen, insbesondere zur Deckung des täglichen Bedarfs, wird die Absonderung ausgesetzt.
Für alle Mitglieder die mit der positiv getesteten Person in einem Hausstand leben, besteht ein Schulbetretungsverbot!
Ihr Kind darf die Schule nicht betreten (Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus §3):
- Ein Mitglied eines Hausstandes ihres Kindes (z.B. Eltern oder Geschwister) zeigt Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen bedingt), Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Bitte informieren Sie uns oder fragen im Zweifel nach.
- Ihr Kind ist unter 12 und ein Angehöriger des gleichen Hausstandes befindet sich in einer individuell angeordneten Absonderung nach §30 des Infektionsschutz-gesetzes aufgrund einer möglichen
- Wie oben beschrieben (§3a), sobald ein Angehöriger des gleichen Hausstandes sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 isolieren muss.
Als letztes möchte ich Sie noch darüber in Kenntnis setzen, wie laut der Verordnung gehandelt wird, wenn sich in einer Klasse ein Kind/eine Lehrkraft infiziert hat (positiver PCR-Test).
- Ein Kind oder eine Lehrkraft einer Klasse ist positiv getestet
Alle Kinder und Lehrkräfte der Klasse werden von uns als Schule darauf hingewiesen ohne Umwege nach Hause zu gehen.
Per allgemeiner schriftlicher Verfügung durchs Gesundheitsamt ist sofort der Schulbetrieb für diese Klasse untersagt. Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse sowie das zugeordnete Schulpersonal dürfen die Schule in der Regel für 14 Tage nicht betreten. Sie erhalten von der Schule die schriftliche Anordnung zur Untersagung des Schulbetriebes sowie ein Merkblatt zum gesetzlichen Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen.
Neu: Die Geschwisterkinder dürfen die Schule weiterhin besuchen.
Das Gesundheitsamt stellt zu einem späteren Zeitpunkt Einzelverfügungen (in der Regel die schriftliche Anordnungen einer 14-tägigen Quarantäne) für die Schülerinnen und Schüler sowie das zugeordnete Lehrpersonal der Klasse, verbunden mit den entsprechenden Verhaltensregeln aus.
Für alle anderen Lehrkräfte und Kinder der Klasse gilt:
Sie haben sich direkt nach Hause zu begeben und die dringende Empfehlung alle Kontakte (insbesondere zu Risikogruppen) zu reduzieren, Menschenmengen zu meiden und sich selbst zu beobachten.
Eine Testung der Schülerinnen und Schüler ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es entwickeln sich Symptome, die auf COVID-19 hinweisen könnten.
Sollten Symptome auftreten, die auf COVID-19 hindeuten (Fieber, Husten, Durchfall, Schnupfen, Halsschmerzen, Allgemeinsymptome), sollte eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgen. (Gerne darf auch eine kurze Info an die Schule erfolgen.)
Für alle anderen in der Schule gilt:
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal der anderen Klassen sind nicht betroffen, soweit kein enger Kontakt zu der betroffenen Klasse oder Lehrkraft bestand.
Liebe Eltern,
nach der Erfahrung der letzten Wochen mit dem Mund-Nasen-Schutz im Schulalltag, möchten wir Ihnen gerne zurückmelden, dass die meisten Kinder sich gut an die Situation gewöhnt haben. Trotz der Hitze, haben die Kinder die Situation gelassen gemeistert.
Aufgefallen ist uns allerdings, dass immer mal wieder Mund-Nasen-Schutze auf den Boden fallen und auch nass auf den Tischen liegen. Das ist für Ihr Kind selbst, aber auch im Hinblick auf die Hygiene allgemein, nicht so sinnvoll.
Daher möchten wir Sie um folgendes bitten:
- Geben Sie Ihren Kindern für den Schultag immer auch mindestens einen 2. Mund-Nasen-Schutz in einem sauberen Tütchen mit (vor allem auch wichtig für Kinder, die anschließend noch in der Schulbetreuung sind).
- Für die Lagerung des Mund-Nasen-Schutzes Ihres Kindes, den es aktuell in Gebrauch hat, geben Sie bitte eine kleine flache Dose (beschriftet mit Namen) und darin ein Stück Küchenpapier mit.
- Denken Sie bitte daran, die getragenen Mund-Nasen-Bedeckungen mit Ihrem Kind täglich aus dem Ranzen zu holen und zu waschen, bzw. zu erneuern. Die Dose, in der der Schutz am Schultag gelagert wurde, muss heiß und mit Seife ausgespült werden. Das Küchenpapier sollte täglich erneuert werden.
In diesem Dokument finden Sie noch einmal die Regeln, die wir mit Ihren Kindern auch im Unterricht thematisiert haben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Das Team der Grundschule Zeppelinheim und der Monsterbude
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