Liebe Eltern,

hiermit setze ich Sie über die Anordnung des Kreises Offenbach, gültig bis einschließlich 31.01.2021 in Kenntnis.

Das Kultusministerium hat für die Grundschule die Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ des Hygieneplans 6.0 ausgerufen. Dieser findet sich auch auf unsere Homepage grundschule-Zeppelinheim.de unter „Corona“, geändert hat sich ab der nächsten Woche nun Folgendes:

Abweichend von §3 Abs. 1 Satz 2 Corona-Einrichtungsschutzverordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in den
Jahrgangsstufen 1-4, sofern der Mindestabstand von 1,50m nicht durchgängig eingehalten werden kann.

Diese Anordnung wird damit begründet, da die Erfahrung der letzten Tage gezeigt haben, dass weit mehr Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht besuchen als erwartet und damit die Abstandsregeln nicht konsequent eingehalten werden können.

Das bedeutet für alle Kinder unserer Schule (auch in der E1):

  • Es gilt der Mindestabstand von 1,50m auch im Klassenraum!
  • Es wird den gesamten Tag eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. (Im Besonderen natürlich in Spielzeiten, wenn die Kinder ihre Plätze verlassen und der Abstand nicht erfüllt ist.)

Wir achten auf ausreichende Pausen ohne Mund-Nasen-Schutz, wenn der Abstand von 1,50m sichergestellt ist. Selbstverständlich findet weiterhin alle 20 Minuten eine Stoßlüftung statt.

Aus gegebenem Anlass - es wurde bereits schon ein Kind heimgeschickt - möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Ihr Kind nicht in die Schule kommen soll, wenn es Erkältungssymptome zeigt! Auch wenn ein Mitglied des Hausstandes krank ist, möchte ich Sie dringlich, im Interesse Ihrer Kinder bitten, Ihr Kind zurzeit nicht zu schicken!

Ich entschuldige mich für diese kurzfristige Information am Wochenende und wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute!

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Alexandra Lohse

(SL Grundschule Zeppelinheim)